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BGB § 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung

BGB § 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung

[ Auszug: Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen ... ]